Sotiri – Ihre Praxis für Psychotherapie (HPG) und Hypnose

Honorar

Honorar

Mein Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der jeweiligen Behandlung! In Abhängigkeit von Ihrem Bedarf und dem Behandlungsfortschritt entscheiden Sie selbst die Anzahl und den zeitlichen Abstand der Sitzungen.

Leistungsübersicht

Telefonische Erstberatung (ca. 20 Minuten)
kostenlos

(nach Vereinbarung)

Erstgespräch

Erstgespräch / Anamnese (bis 75 Minuten)
90 €
Erstgespräch / Anamnese mit erster Hypnosesitzung (bis 120 Minuten)
150 €

Folgesitzungen

Psychotherapie (bis 75 Minuten)
90 €
Hypnosetherapie (bis 90 Minuten)
120 €

Für alle Termine gilt:

Für längere Sitzungen berechne ich je angefangene 15 Minuten
10 €

Wochenendzuschlag

Auf alle Preise
15 %

Hinweise zu Abrechnung

Die Kosten für meine Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das bedeutet, dass Sie bei Inanspruchnahme meiner Leistungen, Selbstzahler sind. Die Behandlungsgebühren werden am Ende der jeweiligen Behandlungssitzung per EC-Karte oder in bar bezahlt. Sie erhalten eine Quittung und auf Wunsch eine Rechnung mit allen relevanten Angaben.
Ihre Ausgaben können Sie als außerordentliche Belastung im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Im Falle einer Privat- oder Zusatzversicherung erstattet die Versicherung je nach Tarif die Kosten der therapeutischen Behandlung ganz oder anteilig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.

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Ich freue mich Sie kennenzulernen!

Vorteile als Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie jedoch auch den Vorteil, dass Ihre Krankenkasse nicht erfährt, dass Sie eine Therapie in Anspruch nehmen. Sie entscheiden selbst, mit welchen Verfahren Sie behandelt werden möchten und richten sich nicht nach den Vorgaben der Krankenkassen. Ebenso müssen Sie nicht Monate lang auf einen Therapieplatz warten. Sie brauchen keine Verordnung durch einen Arzt, um eine Therapie oder Beratung in Anspruch zu nehmen, genauso können Sie jederzeit die Therapie selbstständig beenden.

honorar - vektorbild mit hand, lupe, taschenrechner und Dokument

Termine

Die Termine werden nur nach Vereinbarung vergeben und sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 möglich. In Ausnahmesituationen sind Gespräche auch außerhalb von diesen Zeiten möglich.

Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf darauf an. Ich versuche Ihnen entgegenzukommen, indem ich flexible und kurzfristige Termine anbiete. Nach Absprache sind auch online Termine möglich.

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen leider 50 % der Honorargebühr einer Therapiestunde berechnen. Unverschuldetes Fernbleiben, wie z.B. durch Krankheit bildet selbstverständlich eine Ausnahme.

Möglichkeit der Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Kassen

Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit der Kostenerstattung auch durch gesetzliche Krankenkassen.

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage und sind den Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Kasse die Ausgaben erstatten. Eine selbst beschaffte Leistung kann die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt (§ 13 Absatz 3 SGB V) und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.

Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt, stellen Sie am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag. Zu einem solchen Antrag gehören:

  • Das Anschreiben: In einem Brief legen Sie die Gründe dar, warum bei Ihnen dringend eine Psychotherapie notwendig ist und dass dafür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte und bitten Sie die Kasse, der Behandlung bei einem Therapeuten in Privatpraxis zuzustimmen.
  • Eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist: Dieser wird durch einen so genannten Konsiliarbericht von Ihrem behandelnden Arzt, z.B. Ihrem Hausarzt diagnostiziert und ausgestellt
  • Das Protokoll, wodurch Sie Ihrer Krankenkasse formlos schriftlich nachweisen, dass Sie 3 bis 5 Kassentherapeuten angerufen haben und in den nächsten 3 Monaten keinen freien Kassentherapieplatz finden
  • Die Bescheinigung eines Therapeuten in Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen wird.